Satzung
§ 1 Name, Rechtsform
(1) Die Stiftung führt den Namen
(Name der Stiftung)
(2) Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung des (Name des Rechtsträgers) und wird von diesem im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von (Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung etc.) . auf dem Gebiet ..
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
[Hier sollte eine Konkretisierung des Zwecks vorgenommen werden. Beispielsweise kommen hierfür folgende Formulierungen in Frage:]
Zuwendungen an die . (Einrichtung) in .,
Förderung von Vorhaben, die geeignet sind .,
Förderung von Maßnahmen, die . zum Ziel haben,
Gewährung von Stipendien,
Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur . für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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