Autor: Michael Klose |
Vom Verkauf einer Freiberuflerpraxis wird im Allgemeinen dann gesprochen, wenn ein Angehöriger der freien Berufe (Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekt o.Ä.) sein gesamtes Vermögen, soweit es der selbständigen Arbeit dient, an einen Käufer verkauft und ihm damit auch die Möglichkeit einräumt, den Mandanten-, Klienten- oder Patientenstamm weiter mitzunutzen. Genau diese Beziehungen zu den Kunden stellen regelmäßig den größten Wert der Praxis dar. Gleichzeitig stellt sich aber das Problem, dass die wirtschaftliche Nutzung dieser Kundenbindung sehr stark von der Person des Inhabers abhängt. Ein Käufer kann sich also nicht darauf verlassen, dass der beim Kauf zugrunde gelegte Kundenstamm tatsächlich dauerhaft auch bei ihm verbleibt. Das nachfolgende Vertragsmuster orientiert sich am Verkauf einer Arztpraxis, kann aber auch auf jede andere freiberufliche Praxis bezogen werden.
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