BFH - Urteil vom 11.02.2010
VI R 43/09
Normen:
EStG § 8 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 19.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 83/07

Nachhaltige vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung; Durch das Arbeitsverhältnis bzw. das Beteiligungsverhältnis eines Gesellschafter-Geschäftsführers veranlasste Unterlassen der Unterbindung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber

BFH, Urteil vom 11.02.2010 - Aktenzeichen VI R 43/09

DRsp Nr. 2010/5645

Nachhaltige vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung; Durch das Arbeitsverhältnis bzw. das Beteiligungsverhältnis eines Gesellschafter-Geschäftsführers veranlasste Unterlassen der Unterbindung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber

1. Die nachhaltige "vertragswidrige" private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als vGA zu beurteilen.2. Unterbindet die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht, kann dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis als auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Die Zuordnung (vGA oder Arbeitslohn) bedarf der wertenden Betrachtung im Einzelfall (Anschluss an BFH-Urteil vom 23. April 2009 VI R 81/06, BFHE 225, 33).

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids wegen der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer.