Nachträgliche Glaubhaftmachung der Entnahme eines landwirtschaftlichen Grundstücks aus dem Betriebsvermögen aufgrund einer Nutzungsänderung durch eine frühere unentgeltliche Nutzungsüberlassung; Einkommensteuer 1994
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2001 - Aktenzeichen 2 K 165/00
DRsp Nr. 2002/4170
Nachträgliche Glaubhaftmachung der Entnahme eines landwirtschaftlichen Grundstücks aus dem Betriebsvermögen aufgrund einer Nutzungsänderung durch eine frühere unentgeltliche Nutzungsüberlassung; Einkommensteuer 1994
Hatte der Kläger den landwirtschaftlichen Betrieb der Erblasserin vor deren Tod zu seinem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb hinzugepachtet, so ist dem Vortrag des Klägers, die Erblasserin -seine Tante- habe ihm bereits vor dem 1.1.1979 ein einzelnes Grundstück -einen nur mit Handarbeit nutzbaren Obstgarten in Hanglage- durch einen mündlichen Vertrag unentgeltlich auf Dauer zur Nutzung überlassen und dieses Grundstück sei damals aufgrund der Nutzungsänderung entsprechend der Billigkeitsregelung der Verwaltung in BStBl I 1979, 162 sowie BStBl I 1983, 383 steuerfrei in das Privatvermögen der Tante entnommen worden, jedenfalls dann mangels ausreichender Glaubhaftmachung nicht zu folgen, wenn die Tante keine Entnahme erklärt hatte, in der Anlage L der Steuererklärungen des Klägers das überlassene Grundstück nie aufgeführt wurde, nach dem Tod der Erblasserin der Steuerberater die Sachverhaltsdarstellung zu dem streitigen Grundstück mehrfach ändert und die Aussage eines vom Kläger gestellten Zeugen als Gefälligkeitsaussage zu werten ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.