I. Der Kläger, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionskläger (Kläger) war als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG (KG) beteiligt. Zum Betriebsvermögen der KG gehörten u.a. auch Anteile an der W-GmbH, mit der die KG einen Gewinnabführungs- und Organschaftsvertrag geschlossen hatte.
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