BFH - Urteil vom 30.03.1999
VIII R 86/96
Normen:
EStG § 16 Abs. 2, 3, § 52 Abs. 20a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 15

Negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten und Aufgabe-/Liquidationsgewinn

BFH, Urteil vom 30.03.1999 - Aktenzeichen VIII R 86/96

DRsp Nr. 1999/8752

Negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten und Aufgabe-/Liquidationsgewinn

Der Anteil eines Kommanditisten am Aufgabe-/Liquidationsgewinn einer KG mindert sein negatives Kapitalkonto. Als Veräußerungsgewinn des Kommanditisten ist deshalb nur noch der Betrag des negativen Kapitalkontos zu erfassen, der von ihm nicht mehr ausgeglichen werden muss.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 2, 3, § 52 Abs. 20a ;

Gründe:

I. Der Kläger, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionskläger (Kläger) war als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG (KG) beteiligt. Zum Betriebsvermögen der KG gehörten u.a. auch Anteile an der W-GmbH, mit der die KG einen Gewinnabführungs- und Organschaftsvertrag geschlossen hatte.