Neuregelung des Teilabzugsverbots gem. § 3c Abs. 2 EStG

Autor: Ott

Einführung

Mit zwei BFH-Urteilen im Jahre 2009 und einem weiteren Beschluss des BFH im Jahre 2010 wurde der Anwendungsbereich des §  3c Abs.  2 EStG - entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung - für die Fälle sogenannter ertragloser Beteiligungen erheblich eingeschränkt. Inzwischen hat der Gesetzgeber die Vorschrift des §  3c Abs.  2 EStG mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2011 geändert und sich mit der Neuregelung der vorherigen Verwaltungsansicht angeschlossen. Im Folgenden werden die Entwicklung der Rechtsprechung, die gesetzliche Neuregelung und die verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten erörtert.

Entwicklung der Rechtsprechung und gesetzliche Neuregelung

Kommt es z.B. unter Berücksichtigung etwaiger nachträglicher Anschaffungskosten auf eine Kapitalgesellschaftsbeteiligung zu einem Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nach §  17 EStG, wirkt sich dieser ab dem Veranlagungszeitraum 2011 im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens nur zu 60 % aus. In Altfällen (vor dem 01.01.2011) kann sich unter Umständen nach der Rechtsprechung des BFH zur ertraglosen Beteiligung eine Verlustberücksichtigung von 100 % ergeben. Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Teilabzugsverbot lässt sich wie folgt zusammenfassen: