Unter Änderung des Körperschaftsteuerbescheids für 1994 und der Einspruchsentscheidung vom 02. November 2000 wird die Körperschaftsteuer 1994 unter Minderung der Einkünfte um 942.297 DM festgesetzt.
Die Berechnung der Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|