FG Düsseldorf - Urteil vom 29.06.2010
6 K 7287/00 K
Normen:
EStG 1990 § 5 Abs. 4; EStG 1990 § 6 Abs. 1 Nr. 3; EStG 1990 § 52 Abs. 6; BGB § 613a;
Fundstellen:
EFG 2011, 34

Neutralität von Anschaffungsvorgängen; Passivierungsverbot bei Betriebserwerb; Jubiläumsrückstellungen; Rückstellung; PSV-Beiträge; Passivierungsverbot; Betriebserwerb; Neutralität von Anschaffungsvorgängen; Verpflichtungsübergang

FG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2010 - Aktenzeichen 6 K 7287/00 K

DRsp Nr. 2010/22278

Neutralität von Anschaffungsvorgängen; Passivierungsverbot bei Betriebserwerb; Jubiläumsrückstellungen; Rückstellung; PSV-Beiträge; Passivierungsverbot; Betriebserwerb; Neutralität von Anschaffungsvorgängen; Verpflichtungsübergang

1. Für im Rahmen eines Betriebserwerbs ("asset deal") übernommene und bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigte Jubiläumsrückstellungen und Rückstellungen für künftige Verpflichtungen gegenüber dem Pensionssicherungsverein, die in der Steuerbilanz des Veräußerers nicht angesetzt werden durften, besteht kein Passivierungsverbot (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 I R 102/08, BFHE 227, 478). 2. Solche Anschaffungsvorgänge sind erfolgsneutral zu behandeln. 3. Das gilt auch, wenn der Erwerber nach § 613 a BGB in die Verpflichtungen des Veräußerers eintritt.

Unter Änderung des Körperschaftsteuerbescheids für 1994 und der Einspruchsentscheidung vom 02. November 2000 wird die Körperschaftsteuer 1994 unter Minderung der Einkünfte um 942.297 DM festgesetzt.

Die Berechnung der Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG 1990 § 5 Abs. 4; EStG 1990 § 6 Abs. 1 Nr. 3; EStG 1990 § 52 Abs. 6; BGB § 613a;

Tatbestand: