LAG Köln - Urteil vom 19.10.2007
11 Sa 698/07
Normen:
BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1 ; KSchG § 7 § 13 Abs. 1 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 10.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 83/07

Neuvergabe von Rettungsdiensten durch Landkreis als Betriebsübergang

LAG Köln, Urteil vom 19.10.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 698/07

DRsp Nr. 2008/9618

Neuvergabe von Rettungsdiensten durch Landkreis als Betriebsübergang

»Die Neuvergabe von Rettungsdiensten an einen anderen Auftragnehmer durch einen Landkreis ist auch ohne Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des vom bisherigen Auftragnehmer eingesetzten Personals als Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB anzusehen, wenn der Landkreis für die Durchführung der Dienste sämtliche materiellen Betriebsmittel (wie Wachgebäude, Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände) zur Verfügung stellt, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Betriebsmittel vom neuen Auftragnehmer eigenwirtschaftlich genutzt werden (gegen LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.08.2001 - 8 (2) Sa 142/01 -).«

Normenkette:

BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1 ; KSchG § 7 § 13 Abs. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung der Beklagten zu 1. und das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2. seit dem 01.01.2007.