FG Münster - Urteil vom 24.06.2014
3 K 3886/12 F
Normen:
EStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2; EStG § 6 Abs 3 Satz 1;
Fundstellen:
BB 2014, 2416

Nießbrauch am Grundbesitz des Sonderbetriebsvermögens, Bilanzierungskonkurrenz bei Betriebsaufspaltung

FG Münster, Urteil vom 24.06.2014 - Aktenzeichen 3 K 3886/12 F

DRsp Nr. 2014/15664

Nießbrauch am Grundbesitz des Sonderbetriebsvermögens, Bilanzierungskonkurrenz bei Betriebsaufspaltung

1) Eine unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG ist auch dann gegeben, wenn sich der bisherige Mitunternehmer anlässlich der Übertragung seines Mitunternehmeranteils den Nießbrauch an einem mitübertragenen Grundstück des Sonderbetriebsvermögens vorbehält. 2) Grundbesitz, der im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an eine Betriebs-GmbH vermietet wird, rechnet zum Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens und nicht zum Sonderbetriebsvermögen einer daneben bestehenden (Besitz-) Mitunternehmerschaft, wenn der Einsatz des Grundbesitzes durch die Tätigkeit des Besitzeinzelunternehmens veranlasst ist.

Normenkette:

EStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2; EStG § 6 Abs 3 Satz 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob aufgrund der Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Grundbesitz unter Nießbrauchsvorbehalt stille Reserven aufgedeckt wurden, die im Rahmen der Gewinnfeststellung der R GmbH und Co. KG (Klägerin) für 2003 als Veräußerungsgewinne der übertragenden Gesellschafter zu erfassen sind. Außerdem ist für die Jahre 2003 bis 2005 streitig, inwieweit Sonderbetriebsausgaben des Kommanditisten zu berücksichtigen sind.