BFH - Urteil vom 17.08.2005
IX R 27/03
Normen:
EStG § 9 § 21 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 270
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 24.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen VI 171/00

Nießbrauch: Aufwendungen für den Eigentumserwerb keine Werbungskosten

BFH, Urteil vom 17.08.2005 - Aktenzeichen IX R 27/03

DRsp Nr. 2006/103

Nießbrauch: Aufwendungen für den Eigentumserwerb keine Werbungskosten

Aufwendungen eines Nießbrauch für den Erwerb des Miteigentums an dem von ihm vermieteten Grundstück betreffen die Vermögenssphäre und sind daher nicht als Werbungskosten bei VuV abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 9 § 21 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsnachfolger der zwischenzeitlich verstorbenen Klägerin des finanzgerichtlichen Verfahrens (im Folgenden: Klägerin), die wiederum Witwe ihres im Jahre 1986 verstorbenen Ehemannes A war.

Im Jahre 1979 hatten die Eheleute einen notariellen Erbvertrag geschlossen, wonach ihre Kinder X, Y und Z (der nunmehrige Kläger) zu gleichen Teilen als Erben eines jeden der Eheleute eingesetzt wurden. Der Längstlebende der Eheleute sollte an dem Nachlass des Erstversterbenden den lebenslänglichen uneingeschränkten Nießbrauch erhalten, der --wenn sich der überlebende Ehegatte wieder verheiratete-- mit dem Tage der Eheschließung endete.

Zum Nachlass von A gehörten u.a. bebaute Grundstücke, die mit seinem Tode in Erbengemeinschaft auf die Kinder übergingen.