BFH - Beschluss vom 06.10.2006
I B 28/06
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 275
GmbHR 2007, 104
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 13.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 180/05

NZB: vGA, nicht in Anspruch genommener Erholungsurlaub

BFH, Beschluss vom 06.10.2006 - Aktenzeichen I B 28/06

DRsp Nr. 2006/29874

NZB: vGA, nicht in Anspruch genommener Erholungsurlaub

1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Abgeltung eines vertraglich zugesagten Urlaubsanspruchs gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer steuerrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden konnte.2. In derartigen Fällen wandelt sich der Anspruch des Geschäftsführers ohne weiteres Zutun der Beteiligten um in einen auf Leistung von Geld gerichteten Abgeltungsanspruch. Dieser verfällt nicht, wenn er nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt wird, sondern unterliegt lediglich den allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen von Verjährung und Verwirkung.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um die Bildung von Rückstellungen und das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) im Zusammenhang mit Urlaub von Gesellschafter-Geschäftsführern, der aus betrieblichen Gründen nicht in Anspruch genommen und später in Geld abgegolten worden ist.