OLG Düsseldorf - Urteil vom 11.02.1994 (7 U 39/93) - DRsp Nr. 1999/10747
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.1994 - Aktenzeichen 7 U 39/93
DRsp Nr. 1999/10747
»Eine Feststellungsklage, durch die die Gültigkeit eines Erbvertrages zu Lebzeiten beider Parteien festgestellt werden soll, ist zulässig, wenn hierfür ein berechtigter Anlaß besteht.In Fällen, in denen der Erblasser den Rücktritt davon abhängig gemacht hat, daß der andere Vertragschließende die von ihm übernommene Verpflichtungen nicht erfüllt, hat der Erblasser nach der Rechtsprechung des BGH eine Rügepflicht. Er kann erst zurücktreten, wenn er zuvor dem anderen Teil gegenüber die mangelnde Vertragserfüllung gerügt hat.
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