OLG Karlsruhe - Urteil vom 22.09.1994 (16 UF 33/94) - DRsp Nr. 1995/6633
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.09.1994 - Aktenzeichen 16 UF 33/94
DRsp Nr. 1995/6633
Der auf Wertermittlung in Anspruch genommene Ehegatte ist nur insoweit zur Ermittlung und Angabe der Vermögenswerte verpflichtet, als er selbst dazu imstande ist. Im Rahmen der Wertermittlung des Endvermögens braucht der in Anspruch genommene Ehegatte dritte Personen, insbesondere Sachverständige, nicht zu beauftragen. Das schließt jedoch nicht aus, daß der Verpflichtete zu Einzelfragen Auskünfte einholen oder Hilfskräfte einschalten muß, um den Wert der Vermögensgegenstände zu ermitteln. Fallen dadurch Auslagen an, hat er diese als Kosten der Wertermittlung zu tragen. Soweit der auskunftsberechtigte Ehegatte Wertermittlung durch einen Sachverständigen verlangen kann, hat er die Kosten der Begutachtung zu tragen (BGH, FamRZ 1982, 682).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.