Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob von der Klägerin in den Streitjahren unter Einschaltung eines Warenlagers erbrachte Lieferungen umsatzsteuerbare Inlandslieferungen oder nur in Spanien steuerbare innergemeinschaftliche Lieferungen sind.
Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft nach spanischem Recht, die in Spanien die Herstellung und den Handel mit …teilen für die … betreibt und über keine Betriebstätte in Deutschland verfügt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|