I. Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (Klägerin zu 1.) ist eine GmbH & Co. KG, an der die Kläger und Revisionskläger zu 2. und 3. (Kläger zu 2. und 3.) neben einem weiteren Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt waren. Sie waren zugleich Geschäftsführer der Komplementär-GmbH (im Weiteren GmbH) der Klägerin zu 1.
Die Kläger zu 2. und 3. hatten mit der GmbH unter dem Datum vom 15. März 1963 einen Pensions- und Anstellungsvertrag geschlossen, in dem ihnen ein Ruhegehalt zugesagt worden war.
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