BFH - Urteil vom 06.03.2003
IV R 21/01
Normen:
EStG §§ 4 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1542
DStRE 2003, 1372

PersG; Darlehen der Gesellschaft an teilweise beteiligungsidentische KapG

BFH, Urteil vom 06.03.2003 - Aktenzeichen IV R 21/01

DRsp Nr. 2003/13155

PersG; Darlehen der Gesellschaft an teilweise beteiligungsidentische KapG

1. Gewährt eine gewerblich tätige PersG ein Darlehen, so gehört die Darlehensforderung zu ihrem Gesellschaftsvermögen.2. Gewährt eine KG einer teilweise beteiligungsidentischen GmbH verzinsliche Darlehen ohne Vereinbarung hinreichender Sicherheiten, so kann allein daraus nicht gefolgert werden, dass die Darlehensverträge durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind.

Normenkette:

EStG §§ 4 5 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Streitig sind die steuerlichen Folgerungen aus Darlehensverträgen zwischen der Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (KG), und der X-GmbH.

An der KG waren im Streitjahr 1984 die Kläger und Revisionskläger zu 2. und 3. (Kläger zu 2. und 3.) als Kommanditisten mit jeweils 30/65 sowie die Komplementär-GmbH zu 5/65 beteiligt. Alleinige Gesellschafter der Komplementär-GmbH waren die Kläger zu 2. und 3. Unternehmenszweck der KG war im Streitjahr der Großhandel mit Baustoffen, Sand und Kies für den Hoch-, Tief- und Straßenbau.