Personelle Verflechtung

Archiv Steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten 

Personelle Verflechtung

Autor: Löbe

Eine personelle Verflechtung ist gegeben, wenn eine Person oder mehrere Personen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen beherrschen, d.h., in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen.1)

Beteiligungs- und Beherrschungsidentität

Bei der personellen Verflechtung lassen sich die Fallgestaltungen in zwei Gruppen einteilen:

a)

Fälle gleicher Kapital- und Stimmbeteiligung derselben Gesellschafter an beiden Unternehmen (Beteiligungsidentität) und

b)
A und B verfügen zwar über die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der AB-Betriebs-GmbH (§  Abs.  , ) und können damit ihren einheitlichen wirtschaftlichen Betätigungswillen in der AB-Betriebs-GmbH durchsetzen. Da C als sogenannter Nur-Besitzgesellschafter aber nicht auch Gesellschafter der AB-Betriebs-GmbH ist und in der GbR-Grundstücksgesellschaft das Einstimmigkeitsprinzip gilt, beherrschen A und B diese nicht. Es liegt keine personelle Verflechtung vor.