Archiv Steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten |
Personelle Verflechtung |
Autor: Löbe |
Eine personelle Verflechtung ist gegeben, wenn eine Person oder mehrere Personen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen beherrschen, d.h., in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen.1)
Bei der personellen Verflechtung lassen sich die Fallgestaltungen in zwei Gruppen einteilen:
a) | Fälle gleicher Kapital- und Stimmbeteiligung derselben Gesellschafter an beiden Unternehmen (Beteiligungsidentität) und |
b) |
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