I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Inhaber zweier Einzelunternehmen. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 29. Dezember 1995 gründete er zusammen mit seinem Sohn (S) zum 31. Dezember 1995 die X-KG (KG), an deren Vermögen sowie Gewinn und Verlust der Kläger als Komplementär mit 75 v.H. (Festkapital: 150 000 DM) und S als Kommanditist mit 25 v.H. (Festkapital: 50 000 DM) beteiligt waren.
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