Praxiswert; Anschaffungskosten; Kaufpreisminderung; Wertaufhellung; Wertänderung; Rückwirkendes Ereignis; Veräußerungsgewinn - Keine rückwirkende Berücksichtigung nachträglicher Kaufpreisminderungen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten
FG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2003 - Aktenzeichen 16 K 5643/02 F
DRsp Nr. 2003/10337
Praxiswert; Anschaffungskosten; Kaufpreisminderung; Wertaufhellung; Wertänderung; Rückwirkendes Ereignis; Veräußerungsgewinn - Keine rückwirkende Berücksichtigung nachträglicher Kaufpreisminderungen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten
1. Wird der zunächst nach den Umsätzen im Vorjahr bemessene Kaufpreis für den Erwerb eines Praxiswerts aufgrund einer Anpassungsklausel mit Rücksicht auf die Umsatzentwicklung späterer Jahre herabgesetzt, so kann eine entsprechende Minderung der Anschaffungskosten erst auf den dem Eintritt der Minderungsgründe nachfolgenden Bilanzstichtag vorgenommen werden. Denn in diesem Fall liegt keine Wertaufhellung, sondern eine nachträgliche Wertänderung vor.2. Eine korrespondierende Behandlung mit der ggf. rückwirkenden Änderung des stichtagsbezogenen Veräußerungsgewinns im Falle der Minderung der Kaufpreisforderung kommt insoweit nicht in Betracht.
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