FG Düsseldorf - Urteil vom 17.04.2003
16 K 5643/02 F
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 ; EStG § 16 Abs. 2 ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 3 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1094
EFG 2003, 1296

Praxiswert; Anschaffungskosten; Kaufpreisminderung; Wertaufhellung; Wertänderung; Rückwirkendes Ereignis; Veräußerungsgewinn - Keine rückwirkende Berücksichtigung nachträglicher Kaufpreisminderungen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2003 - Aktenzeichen 16 K 5643/02 F

DRsp Nr. 2003/10337

Praxiswert; Anschaffungskosten; Kaufpreisminderung; Wertaufhellung; Wertänderung; Rückwirkendes Ereignis; Veräußerungsgewinn - Keine rückwirkende Berücksichtigung nachträglicher Kaufpreisminderungen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten

1. Wird der zunächst nach den Umsätzen im Vorjahr bemessene Kaufpreis für den Erwerb eines Praxiswerts aufgrund einer Anpassungsklausel mit Rücksicht auf die Umsatzentwicklung späterer Jahre herabgesetzt, so kann eine entsprechende Minderung der Anschaffungskosten erst auf den dem Eintritt der Minderungsgründe nachfolgenden Bilanzstichtag vorgenommen werden. Denn in diesem Fall liegt keine Wertaufhellung, sondern eine nachträgliche Wertänderung vor.2. Eine korrespondierende Behandlung mit der ggf. rückwirkenden Änderung des stichtagsbezogenen Veräußerungsgewinns im Falle der Minderung der Kaufpreisforderung kommt insoweit nicht in Betracht.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 ; EStG § 16 Abs. 2 ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 3 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;

Tatbestand: