BayObLG - Beschluss vom 27.02.2002
3Z BR 35/02
Normen:
FGG § 12 ; AktG § 182 § 183 § 188 ;
Fundstellen:
AG 2002, 510
BB 2002, 851
BB 2002, 851
DB 2002, 940
NJW-RR 2002, 1036
NZG 2002, 583
OLGReport-BayObLG 2002, 337
Rpfleger 2002, 366
Rpfleger 2002, 366
ZIP 2002, 1484
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 17HK T 21699/01
AG München,

Prüfungspflicht des Registergerichts bei Anmeldung einer Kapitalerhöhung gegen Einlage - Amtsermittlung - Zuzahlungspflicht der Neuaktionäre aufgrund Investors-Agreement

BayObLG, Beschluss vom 27.02.2002 - Aktenzeichen 3Z BR 35/02

DRsp Nr. 2002/9088

Prüfungspflicht des Registergerichts bei Anmeldung einer Kapitalerhöhung gegen Einlage - Amtsermittlung - Zuzahlungspflicht der Neuaktionäre aufgrund Investors-Agreement

»1. Die Prüfungspflicht des Registergerichts bei der Anmeldung einer Kapitalerhöhung gegen Einlage gemäß § 182 ff. AktG erstreckt sich auch auf die Frage, ob der gesamte Vorgang gesetzes- und satzungsgemäß abgelaufen ist. Bestehen Zweifel, so hat das Gericht von Amts wegen Ermittlungen anzustellen und Beweise zu erheben.2. Wird im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Vereinbarung zwischen den Aktionären (Investors-Agreement) eine Zuzahlungspflicht der Neuaktionäre begründet, so kann das Registergericht die Vorlage dieser Vereinbarung fordern, um zu prüfen, ob eine Pflicht zur Leistung einer Einlage über den geringsten Ausgabebetrag hinaus begründet worden ist.«

Normenkette:

FGG § 12 ; AktG § 182 § 183 § 188 ;

Gründe:

I.