LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 17HK T 21699/01
AG München,
Prüfungspflicht des Registergerichts bei Anmeldung einer Kapitalerhöhung gegen Einlage - Amtsermittlung - Zuzahlungspflicht der Neuaktionäre aufgrund Investors-Agreement
BayObLG, Beschluss vom 27.02.2002 - Aktenzeichen 3Z BR 35/02
DRsp Nr. 2002/9088
Prüfungspflicht des Registergerichts bei Anmeldung einer Kapitalerhöhung gegen Einlage - Amtsermittlung - Zuzahlungspflicht der Neuaktionäre aufgrund Investors-Agreement
»1. Die Prüfungspflicht des Registergerichts bei der Anmeldung einer Kapitalerhöhung gegen Einlage gemäß § 182 ff. AktG erstreckt sich auch auf die Frage, ob der gesamte Vorgang gesetzes- und satzungsgemäß abgelaufen ist. Bestehen Zweifel, so hat das Gericht von Amts wegen Ermittlungen anzustellen und Beweise zu erheben.2. Wird im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Vereinbarung zwischen den Aktionären (Investors-Agreement) eine Zuzahlungspflicht der Neuaktionäre begründet, so kann das Registergericht die Vorlage dieser Vereinbarung fordern, um zu prüfen, ob eine Pflicht zur Leistung einer Einlage über den geringsten Ausgabebetrag hinaus begründet worden ist.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.