BFH - Beschluß vom 28.01.1998
VIII B 9/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 959
NZG 1998, 656
ZEV 1998, 274

Qualifizierte Nachfolgeklausel für Gesellschaftsanteil

BFH, Beschluß vom 28.01.1998 - Aktenzeichen VIII B 9/97

DRsp Nr. 1998/8938

Qualifizierte Nachfolgeklausel für Gesellschaftsanteil

Eine im Gesellschaftsvertrag vereinbarte qualifizierte Nachfolgeklausel hat zur Folge, daß der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters zivilrechtlich unmittelbar in vollem Umfang auf den qualifizierten Nachfolger-Miterben übergeht, ohne in das Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gelangt zu sein. Das gilt aber in der Regel nicht für das nicht zum Gesellschaftsvermögen gehörende Sonderbetriebsvermögen des Erblassers, da das Sonderbetriebsvermögen zivilrechtlich nicht das Schicksal des Gesellschaftsanteils teilt.

Gründe: