R 10 b.3 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 10 b EStG

R 10 b.3 EStHB2011 Begrenzung des Abzugs der Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke

R 10 b.3 Begrenzung des Abzugs der Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Alternativgrenze (1) 1Zu den gesamten Umsätzen i. S. d. § 10 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gehören außer den steuerbaren Umsätzen i. S. d. § 1 UStG auch nicht steuerbare >Umsätze. 2Der alternative Höchstbetrag wird bei einem Mitunternehmer von dem Teil der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter der Personengesellschaft berechnet, der dem Anteil des Mitunternehmers am Gewinn der Gesellschaft entspricht. Stiftungen (2) Der besondere Abzugsbetrag nach § 10 b Abs. 1 a EStG steht bei zusammenveranlagten Ehegatten jedem Ehegatten einzeln zu, wenn beide Ehegatten als Spender auftreten.