R 15.10 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 15 EStG
R 15.9 Steuerliche Anerkennung von Familiengesellschaften

R 15.10 EStHB2011 Verlustabzugsbeschränkungen nach § 15 Abs. 4 EStG

R 15.10 Verlustabzugsbeschränkungen nach § 15 Abs. 4 EStG

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Betreibt ein Stpfl. gewerbliche Tierzucht oder Tierhaltung in mehreren selbstständigen Betrieben, kann der in einem Betrieb erzielte Gewinn aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung mit dem in einem anderen Betrieb des Stpfl. erzielten Verlust aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung bis zum Betrag von 0 Euro verrechnet werden.