(1) 1 Gem. § 12 Absatz 2 Nr. 10 Buchstabe a UStG in der Fassung des § 28 Absatz 4 UStG unterliegen die Personenbeförderungen mit Schiffen dem ermäßigten Steuersatz. 2 Folgende dieser Beförderungen sind insgesamt steuerbar: 1. Beförderungen, die sich ausschließlich auf das Inland erstrecken, 2. Beförderungen, die ausschließlich in den in §
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