(1) 1Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (§ 14 Absatz 2 Satz 2 UStG). 2Eine Gutschrift kann auch durch juristische Personen, die nicht Unternehmer sind, ausgestellt werden. 3Der Leistungsempfänger kann mit der Ausstellung einer Gutschrift auch einen Dritten beauftragen, der im Namen und für Rechnung des Leistungsempfängers abrechnet (§ 14 Absatz 2 Satz 4 UStG). 4Die am Leistungsaustausch Beteiligten können frei vereinbaren, ob der leistende Unternehmer oder der in §
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