Zu hoher Steuerausweis (§14c Absatz 1 Satz 1 UStG) (1)
Wird der Rechnungsbetrag um die zu hoch aus- gewiesene Steuer herabgesetzt, so ergibt sich folgende berichtigte Rechnung: Bleibt der Rechnungsbetrag in der berichtigten Rechnung unverändert, so ergibt sich die richtige Steuer durch Herausrechnen aus dem bisherigen Rechnungsbetrag:
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|