1Nach § 15 Absatz 1a Nr. 3 UStG sind Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, die auf Umzugskosten für einen Wohnungswechsel entfallen. 2Unerheblich ist, ob unternehmerische Gründe für den Privatumzug des Unternehmers bestehen (z. B. anlässlich einer Betriebsverlagerung) oder ob der Wohnungswechsel beim Arbeitnehmer dienstlich veranlasst ist. 3 Entsprechendes gilt bei einem Wohnungswechsel der Gesellschafter oder Mitglieder einer Körperschaft oder Personenvereinigung.
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