1Auf Antrag kann zugelassen werden, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf Vordrucken übermittelt werden, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen. 2 Zu den Grundsätzen des Zulassungsverfahrens vgl. BMF-Schreiben vom 11. 5. 2004 - BStBl I S. 475. 3Für die Verwendung vom amtlichen Muster abweichender Vordrucke für Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr gelten die BMF-Schreiben vom 27. 12. 1999 - BStBl I S. 1049 - und vom 5. 2. 2003 - BStBl I S. 160.
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