R 245 UStR 2005
Stand: 16.12.2004
zuletzt geändert durch:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 - UStR 2005), BStBl. I S3/2004
Zu § 18 Abs. 9 UStG (Vorsteuer-Vergütungsverfahren, § 59 bis § 62 UStDV)

R 245 UStR 2005 Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig sind

R 245 Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig sind

UStR 2005 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 )

(1) 1 Unternehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Beantragung der Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Staat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, ist von dem zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung nach dem Muster in Abschnitt 243 Abs. 7 auszustellen. 2 Das gilt auch für Organgesellschaften und Zweigniederlassungen im Inland, die zum Unternehmen eines im Ausland ansässigen Unternehmers gehören. (2) Die Bescheinigung darf nur vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern erteilt werden; sie darf somit nicht erteilt werden, wenn der Unternehmer nur steuerfreie Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, oder die Besteuerung nach § 19 Abs. 1 oder § 24 Abs. 1 UStG anwendet.