R 284 UStR 2005
Stand: 16.12.2004
zuletzt geändert durch:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 - UStR 2005), BStBl. I S3/2004
Zu § 29 UStG

R 284 UStR 2005 Anwendungszeitraum

R 284 Anwendungszeitraum

UStR 2005 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 )

1Die Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, für Umsätze, die nach dem 31.12.2004 ausgeführt werden. 2 Bisher ergangene Anordnungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.