R 3.26 a EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 3 EStG
R 3.

R 3.26 a EStHB2011 Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011

R 3.26 a

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

(1) Voraussetzung der Begünstigung des § 3 Nr. 26 a EStG ist, unabhängig davon, ob die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird, dass die Tätigkeit der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient. (2) Bei Vorliegen auch der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen können ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im Amateurbereich - im Gegensatz zu Amateursportlern - die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 a EStG in Anspruch nehmen.