R 4.2 (16) EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 4 EStG
R 4.2 Betriebsvermögen

R 4.2 (16) EStHB2011 Betriebsvermögen bei Schätzung des Gewinns oder bei Gewinnermittlung nach § 13 a Abs. 3 bis 6 EStG

R 4.2 (16) Betriebsvermögen bei Schätzung des Gewinns oder bei Gewinnermittlung nach § 13 a Abs. 3 bis 6 EStG

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

(16) Wird der Gewinn geschätzt (>R 4.1 Abs. 2) oder nach § 13 a Abs. 3 bis 6 EStG ermittelt, kommt gewillkürtes Betriebsvermögen nur in den Fällen des § 13 a Abs. 6 Satz 2 EStG, des Wechsels der Gewinnermittlungsart und der Nutzungsänderung in Betracht (>§ 4 Abs. 1 Satz 6 und 7 EStG).