" />
(1) 1 Als Leistungsempfänger im umsatzsteuerlichen Sinn ist grundsätzlich derjenige zu behandeln, in dessen Auftrag die Leistung ausgeführt wird (vgl. Abschnitt 192 Abs. 16 ). 2 Aus Vereinfachungsgründen ist bei Leistungen im Sinne des § 3b Abs. 3 bis 6 UStG der Rechnungsempfänger als Leistungsempfänger anzusehen (vgl. Beispiel). 3 Hierdurch wird erreicht, daß durch die Maßgeblichkeit der USt-IdNr. des Rechnungsempfängers die Leistung in dem Staat besteuert wird, in dem der Rechnungsempfänger steuerlich geführt wird. 4 Somit wird das Mehrwertsteuer-Erstattungsverfahren nach der 8. EG-Richtlinie in einem EG-Mitgliedstaat vermieden. Beispiel:
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|