R 44 b.2 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 44 b EStG

R 44 b.2 EStHB2011 Einzelantrag beim BZSt (§ 44 b EStG)

R 44 b.2 Einzelantrag beim BZSt (§ 44 b EStG)

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

(1) 1Voraussetzungen für die Erstattung: 1. Dem auf amtlichem Vordruck zu stellenden Antrag ist das Original - der vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt ausgestellten Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung oder - der Bescheinigung i. S. d. § 44 a Abs. 5 EStG beizufügen. 2. Der Anteilseigner weist die Höhe der Kapitalertragsteuer durch die Urschrift der Steuerbescheinigung oder durch eine als solche gekennzeichnete Ersatzbescheinigung eines inländischen Kreditinstituts nach (§ 45 a Abs. 2 oder 3 EStG). 2Wird für Ehegatten ein gemeinschaftliches Depot unterhalten, ist es unter den Voraussetzungen des § 26 EStG nicht zu beanstanden, wenn die Bescheinigung auf den Namen beider Ehegatten lautet. (2)