R 55a UStR 2005
Stand: 16.12.2004
zuletzt geändert durch:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 - UStR 2005), BStBl. I S3/2004
Zu § 4 Nr. 6 UStG

R 55a UStR 2005 Steuerbefreiung für Restaurationsumsätze an Bord von Seeschiffen

R 55a Steuerbefreiung für Restaurationsumsätze an Bord von Seeschiffen

UStR 2005 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 )

1Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchstabe e UStG umfaßt die entgeltliche und unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Bord von Seeschiffen, sofern diese eine selbständige sonstige Leistung ist. 2 Nicht befreit ist die Lieferung von Speisen und Getränken. 3 Zur Abgrenzung vgl. Abschnitt 25a.