(1) 1 Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze, z.B. Sand, Kies, Kalk, Torf, abzubauen, sind in der Regel als Pachtverträge über Grundstücke nach § 581 BGB anzusehen (BFH-Urteile vom 27.11.1969 - BStBl 1970 II S. 138 - und vom 28.06.1973 - BStBl II S. 717). 2 Die Leistungen aus einem derartigen Vertrag sind nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit. (2)
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