R B 160.10 ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
III. Bewertungsgesetz
D. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Zu § 160 BewG

R B 160.10 ErbStR2011 Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft

R B 160.10 Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

(1) 1Binnenfischerei ist die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern auf Grund von Fischereiberechtigungen. 2Zur Binnenfischerei gehören 1. die Fischerei in stehenden Gewässern, 2. die Fischerei in fließenden Gewässern einschließlich der Kanäle. (2) Für die Bewertung ist es unerheblich, ob die Fischereiberechtigung 1. dem Inhaber des Fischereibetriebs als Ausfluss seines Grundeigentums zusteht oder 2. als selbstständiges besonderes Recht ausgeübt wird oder 3. auf einer sonstigen Nutzungsüberlassung, z. B. Verleihung, beruht. (3)