1Übliche Außenanlagen und sonstige Anlagen sind regelmäßig mit dem Gebäudewert und dem Bodenwert abgegolten. 2Nur in Einzelfällen mit besonders werthaltigen Außenanlagen und sonstigen Anlagen werden hierfür gesonderte Wertansätze nach durchschnittlichen Herstellungskosten erforderlich. 3Außenanlagen gelten als besonders werthaltig, wenn die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Größenmerkmale erreicht werden. 4Von besonders werthaltigen Außenanlagen ist auch auszugehen, wenn ihre Sachwerte (RHK für Außenanlagen nach Alterswertminderung) in der Summe zehn Prozent des Gebäudesachwerts übersteigen; dabei sind die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Werte entsprechend zu berücksichtigen. Tabelle: Regelherstellungskosten für Außenanlagen (beispielhafte Darstellung/Preisstand 1. Januar 2007)
Regelherstellungskosten der Außenanlagen einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer Typisierte Gesamtnutzungsdauer = 40 Jahre Einfriedungen bei mehr als 500 lfd. m Euro je lfd. m bis 1 m hoch bis 2 m hoch über 2 m hoch Einfriedungsmauer aus Ziegelstein, 11,5 cm dick 65 105 130 Einfriedungsmauer aus Ziegelstein, 24 cm dick 100 145 170 Einfriedungsmauer aus Ziegelstein, 36,5 cm dick 130 205 280 Einfriedungsmauer aus Beton, Kunststein und dgl. 70 130 160 Einfriedungsmauer aus Naturstein mit Abdeckplatten
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