R B 203 ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
III. Bewertungsgesetz
F. Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Zu § 203 BewG

R B 203 ErbStR2011 Kapitalisierungsfaktor

R B 203 Kapitalisierungsfaktor

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

1Der nur für das vereinfachte Ertragswertverfahren geltende Kapitalisierungsfaktor ist der Kehrwert des Kapitalisierungszinssatzes (§ 203 Absatz 3 BewG). 2Dieser setzt sich zusammen aus einem Basiszins und einem Zuschlag von 4,5 Prozent (§ 203 Absatz 1 BewG). 3Der Kapitalisierungsfaktor ist nur im vereinfachten Ertragswertverfahren anzuwenden. 4Er gilt nicht, wenn der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten in einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode ermittelt wird.