R E 13 b.13 ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 b ErbStG

R E 13 b.13 ErbStR2011 Grundstücksüberlassung im Rahmen eines Wohnungsunternehmens

R E 13 b.13 Grundstücksüberlassung im Rahmen eines Wohnungsunternehmens

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

(1) Grundstücke im Sinne des R E 13 b.9, die zum Betriebsvermögen oder gesamthänderisch gebundenen Betriebsvermögen einer Personengesellschaft oder zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehören, zählen nicht zum Verwaltungsvermögen (§ 13 b Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ErbStG), wenn - der Hauptzweck des Betriebs in der Vermietung von eigenen Wohnungen im Sinne des § 181 Absatz 9 BewG besteht und - dessen Erfüllung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO) erfordert. (2)