FG Köln - Urteil vom 18.03.2014
1 K 3127/11
Normen:
HGB § 255 Abs 1 S 2; GmbHG § 32a; EStG § 17 Abs 1;
Fundstellen:
BB 2014, 1136
GmbHR 2014, 723

Rangrücktritt bei Darlehenshingabe

FG Köln, Urteil vom 18.03.2014 - Aktenzeichen 1 K 3127/11

DRsp Nr. 2014/7905

Rangrücktritt bei Darlehenshingabe

1) Allein der in einem Darlehensvertrag erklärte Rangrücktritt führt dazu, dass es sich um ein krisenbestimmtes Darlehen handelt. 2) Nicht notwendig ist, dass es sich um einen sog. qualifizierten Rangrücktritt handelt.

Normenkette:

HGB § 255 Abs 1 S 2; GmbHG § 32a; EStG § 17 Abs 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Höhe des Verlustes nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils durch den Kläger.