Realteilung ohne Ausgleichszahlung

Archiv Steuergestaltung bei der Erbauseinandersetzung 

Realteilung ohne Ausgleichszahlung

Autor: Löbe

Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und müssen bei der Teilung des Nachlasses keine Ausgleichszahlungen vorgenommen werden, so ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang. Infolgedessen entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse. Befindet sich im Nachlass ein Betrieb und wird dieser aufgeteilt (ohne Betriebsfortführung), so kommt es grundsätzlich zur Betriebsaufgabe, durch die regelmäßig ein begünstigter Aufgabegewinn (§  16 Abs.  3 Satz 1, §  34 EStG) entsteht. Dies ist (nur) dann nicht der Fall, wenn ein Fall der Realteilung i.S.v. §  16 Abs.  3 Satz 2–4 EStG oder der Buchwertfortführung nach §  6 Abs.  5 EStG vorliegt. Die Versteuerung des Veräußerungsgewinns erfolgt bei den jeweiligen Erben in Abhängigkeit von deren Erbquote.

Beispiel