Der Duldungsbescheid vom 29. Juni 2012 i. d. F. der Einspruchsentscheidung vom 29. August 2013 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|