FG Düsseldorf - Urteil vom 18.11.2014
10 K 3270/13 AO
Normen:
AnfG § 3; AnfG § 4; AnfG § 11 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2016, 10

Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids aufgrund fälliger Einkommens- und Umsatzsteuern einschließlich der Nebenleistungen

FG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2014 - Aktenzeichen 10 K 3270/13 AO

DRsp Nr. 2016/1389

Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids aufgrund fälliger Einkommens- und Umsatzsteuern einschließlich der Nebenleistungen

Tenor

Der Duldungsbescheid vom 29. Juni 2012 i. d. F. der Einspruchsentscheidung vom 29. August 2013 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AnfG § 3; AnfG § 4; AnfG § 11 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides.