BFH - Urteil vom 08.05.2019
VI R 26/17
Normen:
EStG § 6 Abs. 3 Satz 1, § 13;
Fundstellen:
BB 2019, 2261
BFH/NV 2019, 1272
BFHE 265, 82
DStR 2019, 2020
DStRE 2019, 1297
FR 2021, 647
ZEV 2019, 607
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 11.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 207/13

Rechtsfolgen der Bestellung der untentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes unter Bestellung eines Nießbrauchs

BFH, Urteil vom 08.05.2019 - Aktenzeichen VI R 26/17

DRsp Nr. 2019/13641

Rechtsfolgen der Bestellung der untentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes unter Bestellung eines Nießbrauchs

1. Bei den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft hat die Bestellung eines Nießbrauchs zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsberechtigten und bisherigen Eigentümers (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Die Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gilt auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs. 3. Zahlungen für die Entlassung des Grundbesitzes aus der Pfandhaft eines zum Betriebsvermögen gehörenden Nießbrauchsrechts sind betrieblich veranlasst und erhöhen ihrerseits das Betriebsvermögen.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 11. Mai 2016 5 K 207/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 3 Satz 1, § 13;

Gründe

I.