BFH - Urteil vom 09.03.2016
X R 46/14
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 5;
Fundstellen:
BFHE 253, 156
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 11.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 3693/13

Rechtsfolgen der Errichtung eines Gebäudes durch den Unternehmer-Ehegatten auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden GrundstückErtragsteuerliche Behandlung von Wertsteigerungen des Gebäudes

BFH, Urteil vom 09.03.2016 - Aktenzeichen X R 46/14

DRsp Nr. 2016/8296

Rechtsfolgen der Errichtung eines Gebäudes durch den Unternehmer-Ehegatten auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück Ertragsteuerliche Behandlung von Wertsteigerungen des Gebäudes

1. Errichtet der Unternehmer-Ehegatte mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte —sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Eheleuten getroffen werden— sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils. Dieser Gebäudeteil gehört zu seinem Privatvermögen.