Autor: Löbe |
Liegen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vor, wird die an sich vermögensverwaltende Vermietung oder Verpachtung des Besitzunternehmens als Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG und §
Der Gewerbebetrieb des Besitzunternehmens umfasst den Ertrag des gesamten Unternehmens. Notwendigerweise zum Betriebsvermögen eines Besitzeinzelunternehmens gehören die Wirtschaftsgüter, die das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassen hat,2) sowie ferner die dem Besitzunternehmer gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft.3)
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