Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.01.2017 - 9 K 267/14, soweit es die Einkommensteuer 2010 und 2011 betrifft, aufgehoben.
Die Sache wird insoweit an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
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