I.
Zwischen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) und der Beigeladenen bestand eine GbR, die ein Altenheim betrieb. Die Ehemänner der Klägerin und der Beigeladenen waren an drei Gesellschaften beteiligt, von denen eine das Altenheimgebäude und das Altenheiminventar an die GbR vermietete und eine andere die Hauswirtschaft des Altenheims unterhielt.
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